Wellmann Immobilien La Palma

Haus mieten auf La Palma

Langzeitmiete La Palma – hier finden Sie nützliche Informationen

Nicht jeder künftige Resident möchte gleich ein Haus kaufen. Viele Urlauber und zukünftige Residenten setzen sich daher mit dem Thema Langzeitmiete auf La Palma auseinander. Der Vorteil liegt klar auf der Hand. Mieten Sie eine Immobilie, haben Sie ausreichend Zeit, für sich herauszufinden, ob ein Leben und Wohnen auf La Palma in Frage kommt. Das finanzielle Risiko ist überschaubar und Sie haben die Option, verschiedene Regionen zu „erleben“. Auch wenn Sie auf La Palma eine Immobilie mieten, ist die Lage bei den unterschiedlichen Klimazonen ein wichtiges Kriterium. Unser Team berät Sie nicht nur beim Kauf einer Immobilie La Palma, sondern unterstützt Sie auch in allen Bereichen der Vermietung und Anmietung einer Immobilie im Bereich der Langzeitmiete. In unserem Portfolio befinden sich ganz unterschiedliche Objekte für eine Langzeitmiete auf La Palma. Angefangen bei einer Vivienda, einer Mietwohnung in Los Llanos bis hin zu einer typischen, urigen Finca, einem Landhaus, in Puntagorda. Vielleicht sind Sie auch Vermieter und möchten Ihr Haus in guten Händen wissen. Dann kontaktieren Sie uns und vereinbaren einen Besichtigung mit uns.

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Wie ist das Mietrecht in Spanien?

Das spanische Mietrecht weist teilweise erhebliche Unterschiede zum deutschen Mietrecht auf. Geregelt ist es aktuell im Gesetz 29/1994 über städtische Miete, vom 24. November (Ley 29/1994, de 24 de noviembre, de Arrendamientos Urbanos,  kurz LAU genannt). Die letzte Reform fand 2023 statt. In Spanien wird zwischen Mietverträgen zu Wohnzwecken, gewerbliche Mietverträge, saisonale Mietverträge, etc. unterschieden.

Wie hoch ist die Maklercourtage bei Langzeitmiete?

Wird das Haus oder die Wohnung über einen Immobilienmakler wie beispielsweise Wellmann La Palma vermittelt, fällt eine Maklercourtage an. Der Vermieter verpflichtet sich bei Vertragsabschluss einer langfristig zu mietenden Immobilie den Betrag in Höhe einer Monatsmiete als Provision zu zahlen.

Wie ist in Spanien der privatschriftlicher Mietvertrag, Miete und Mietkaution?

In Spanien gilt der privatschriftliche Mietvertrag. Mietverträge können auch mit Hilfe eines Anwalts oder Notars geschlossen werden, was aber mit Nebenkosten verbunden ist. Die Miete ist frei verhandelbar. Auch kann im Mietvertrag eine Mietzinsanpassung vereinbart werden. Wird diese nicht genannt, kann die Anpassung der Miete anhand des spanischen Nationalen Index für Konsum (Índice de Precios de Consumo, kurz IPC) erfolgen. Die Zahlung einer Mietkaution ist obligatorisch. In Wohnungsmietverträgen beläuft sich die Kaution in der Regel auf ein bis zwei Monatsmieten. Abgesehen von der Mietkaution können zusätzliche Sicherheiten im Vertrag vereinbart werden.  Am Ende des Mietverhältnisses muss die Kaution binnen eines Monats zurückerstattet werden, sofern keine Mietrückstände am Mietobjekt bestehen. Um sich in der Gemeinde beim Rathaus (Ayuntamiento) anzumelden, müssen Sie einen ordentlichen Mietvertrag, der auf allen Seiten sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter unterschrieben wurde, vorlegen. Dieser Mietvertrag muss zwangsläufig in spanischer Sprache verfasst werden. Nach Anmeldung bei der Gemeinde erhalten Sie das sog. Empadronamiento (Anmeldung).

Wie lange ist die Mietvertragsdauer und Kündigungsrecht?

Die Dauer des Mietvertrages ist grundsätzlich frei verhandelbar. Der spanische Gesetzgeber schreibt eine maximale Mietdauer von bis zu 5 Jahren vor. Nach Ablauf der 5 Jahre kann ein neuer Vertrag verhandelt werden.  Nach einer Mindestdauer von 6 Monaten und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kann der Mieter den Vertrag jederzeit ordentlich kündigen.

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