Wellmann Immobilien La Palma

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Unsere Objekte bieten wir nur zusammen mit unserer Dienstleistung als Immobilien-Makler an.
  • Über die Richtigkeit der Angaben können wir trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Garantie übernehmen. Wir verlassen uns im Wesentlichen auf die Richtigkeit der Angaben des Eigentümers b.z.w. Dritter.
  • Wir können keine Gewähr dafür übernehmen, dass das Objekt zum Zeitpunkt Ihres Zugangs noch zur Verfügung steht.
  • Unser Anspruch auf eine Provision entsteht, wenn durch unsere Vermittlung ein Kauf, eine Kauf-Option oder eine vertragliche Vereinbarung über das von uns beworbene Objekt zustande kommt.
  • Das gilt auch dann, wenn durch unsere Tätigkeit die Vertragsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, unabhängig davon, ob ein Vertrag jetzt oder später zustande kommt.
  • Ein möglicher Auftrag schließt nicht aus, dass wir auch für andere Vertragsparteien provisionspflichtig tätig werden können.
  • Für unsere Leistungen als Makler stellen wir einen Provisionsanspruch von 3% vom Käufer und 3% vom Verkäufer zzgl. I.G.I.C. (kanarische Mehrwertsteuer) in Rechnung. Dies gilt sowohl für die Vermittlung von Haus- und Grundbesitz als auch gewerbliche Objekte. Die Mindestprovision beträgt 1800,-Euro. Der Betrag ist jeweils direkt an den Vermittler Jerry Wellmann zu zahlen.
  • Bei einem Vorvertrag für die Kauf-Sicherstellung (Kaufoption) berechnen wir jeweils vom Käufer und vom Verkäufer 2 % Provision. Der Rest wird fällig und zahlbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
  • Der Interessent erkennt mit dem Empfang unserer Oferte unsere Geschäftsbedingungen an. Der Interessent verpflichtet sich ebenfalls, den Inhalt und die Adressdaten des Objektes vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden.
  • Soweit erforderlich, bereiten wir alle für den Kauf b.z.w. Verkauf notwendigen Daten, Dokumente, Bestätigungen oder Nachweise vor, die bei der Eigentumsübertragung beim Notar bis zur Unterschrift notwendig werden.
  • Langzeitvermietung: bei erfolgreicher Vermittlung eines Mietobjektes erheben wir vom Mieter, als auch Vermieter eine Provision in Höhe einer Monatsmiete.
  • Gerichtsstand ist Los Llanos de Aridane, La Palma, Kanaren, Spanien.

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