Wellmann Immobilien La Palma

Haus kaufen auf La Palma

Nützliche Informationen rund um das Thema Kauf von Immobilien La Palma

Zum Thema Hauskauf auf La Palma ist folgendes interessant zu wissen. Mit 20 Jahren Inselerfahrung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Nachfolgend haben wir ein paar F.A.Qs zusammengetragen, also „häufig gestellte Fragen“, um Ihnen bereits zu Beginn soviel Informationen und Unterstützung wie möglich zu geben. Gut informiert zu sein, verleiht Ihnen Sicherheit bei der künftigen Entscheidung für Ihre Traum- Immobilie La Palma. Bevor wir die Besonderheiten des Immobilienkaufs in Spanien und speziell auf La Palma näher darstellen, möchten wir  zuerst auf zwei wichtige Aspekte näher eingehen.

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Warum ist auf La Palma die Lage der Immobilie ein wichtiges Kriterium?

Gerade auf La Palma mit seinen vielfältigen Klimazonen ist es besonders wichtig, dass Sie sich sicher sind, dass das ausgesuchte Immobilien-Objekt den langfristigen Vorstellungen entspricht.
Insbesondere spielt die Höhenlage eine große Rolle, da  die Temperaturen je 100 Höhenmetern und nach Jahreszeit bis zu einem Grad verändern können.

Was ist der Vorteil über einen Immobilienmakler zu kaufen?

Wir empfehlen grundsätzlich  den Kauf der Immobilie mit uns als Makler an Ihrer Seite abzuwickeln.

Warum ist der Kauf einer Immobilie auf La Palma interessant?

Der Immobilienmarkt auf den Kanarischen Inseln, speziell auf La Palma, ist begrenzt, die Preise steigen seit Jahren stetig.

Die Vorteile eines Kaufs sind:
– Eine gute werthaltige und oftmals auch im Preis steigende Geldanlage. Wer den Kauf als reine Geldanlage sieht, hat damit eine lukrative Möglichkeit, sein Geld nachhaltig zu investieren.
– Das Eigentum kann nach eigenem Geschmack umgestaltet und eingerichtet werden. Man ist auch hier auf La Palma sein eigener Herr. Die Immobilie kann vom Erwerber als Feriendomizil oder Zweitwohnsitz genutzt werden.
– Wer gar eine Auswanderung in Erwägung zieht, ist durch den Kauf eines Objektes unabhängig vom Vermieter. Dadurch hat man eine vorteilhafte Bleibe und ist sicher, nicht ausziehen zu müssen, weil das gemietete Haus vom Vermieter selbst genutzt oder verkauft werden soll.
– Auf La Palma gibt es eine sehr gute Infrastruktur
– Gute Flugverbindungen
– Gute ärztliche Versorgung, Krankenhaus, deutsche Arztpraxen
– Gute ausgebaute Straßen
– Umfangreiche Einkaufsmöglichkeiten jeglicher Art
– geringe Kriminalitätsrate

Was ist beim Aufsetzen eines Kaufvertrages für eine Immobilie zu beachten?

Kaufen Sie eine Immobilie, so muss eine ESCRITURA aufgesetzt werden. Sinngemäß übersetzt bedeutet es Vertrag oder Schreiben. Die Escritura ist gesetzlich vorgeschrieben, um sie als Eigentümer ins Grundbuch einzutragen (Escritura de Compravente). Die Besitzübergabe wird ebenfalls über eine Escritura abgewickelt, auch wenn hierbei ein privater Vertrag ausreichend sein kann. Erst nach einem Eintrag ins Grundbuch sind Sie verbriefter Eigentümer.

Muss der Kauf / Verkauf ins Grundbuch eingetragen werden?

Bei dieser Frage gibt es keine Alternative: „Ja, auf jeden Fall“. Denn nur mit dem Eintrag ins Grundbuch (Registro de la Propiedad) sind Sie rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie. Der ehemalige Besitzer kann das Haus oder die Wohnung nicht mehrfach verkaufen, sie haften nicht für seine Schulden und haben es auch bei einem eventuellen Wiederverkauf einfacher.

Fehlt dieser, kann sich der Verkäufer als Eigentümer ausweisen und könnte das Objekt erneut an jemand anderen verkaufen. Zwar ist  das rechtswidrig, aber denkbar.

Wie ist die Vorgehensweise beim Kauf einer Immobilie La Palma?

In Spanien ist es durchaus üblich auch Privatverträge zu schliessen. Rechtssicherheit wird dieser allerdings erst, wenn die Besitzverhältnisse im Eigentumsregister registriert sind.  Bei nicht ausreichenden Spanisch Kenntnissen empfiehlt es sich auf jeden Fall Kaufverträge von einem staatlichen geprüften Übersetzer übersetzen zu lassen, damit Ihnen nichts entgeht. Besser noch, Sie lassen einen Kaufvertrag von einem spanischen Rechtsanwalt auf seine Richtigkeit überprüfen.
Wenn Sie mit einem Immobilienmakler Ihres Vertrauens zusammen arbeiten wird dieser vor Vertragsabschluss die gesamten Unterlagen des Verkaufes bei dem zuständigen Notar vorlegen und diese von ihm überprüfen lassen.

Ein wichtiger Bestandteil der Dokumentation in einer Kaufangelegenheit ist ein aktueller Auszug aus dem Eigentumsregister, der vorab eingesehen werden sollte. Hier finden sich alle aktuellen Eintragungen, sowie Schulden und Lasten.

Da gerade Kaufverträge gewisse Fallstricke beinhalten, die Ihnen unter Umständen in der Zukunft Nachteile bescheren, begleiten wir Sie in allen Angelegenheiten rund um Kaufabwicklung vom Erstkontakt mit dem Verkäufer bis zum Einzug in Ihre Immobilie.

Kauf und Vertragsabschluss – was ist wichtig?

Sollten Sie sich während eines Aufenthaltes an ein Objekt binden wollen und nicht genügend Zeit haben einen ordentlichen Kaufvertrag bei einem Notar abschliessen zu können, ist es auch möglich vorab einen Privatvertrag abzuschliessen, der das Objekt für eine gewisse Zeit für Sie sichert.
Hier können Sie einen Reservierungsvertrag oder Optionsvertrag wählen. In der Regel wird ein Optionsvertrag geschlossen, der Ihnen das Objekt für eine gewisse Zeit sichert, generell verbunden mit einer Anzahlung.
Aus dem Optionsvertrag sollte klar hervorgehen, wer Verkäufer und Käufer sind, wie die Besitzverhältnisse sind, wie lange die Optionszeit geht und wie es sich verhält, wenn einer der Optionsteilnehmer seine vertraglichen Vereinbarungen nicht einhält. Während der Optionsfrist wird ein notarieller Kaufvertrag geschlossen, deshalb sollte die Frist nicht zu lang angesetzt werden.

– Ihr Makler hilft Ihnen bei den wichtigen Dokumenten. Er zieht den letzten Auszug aus dem Eigentumsregister. Er informiert sich bei den zuständigen Behörden, über die jeweilige Liegenschaft und nimmt eine Einsichtnahme aller für das Objekt vorhandenen Dokumente vor.
– Bei Privatverträgen gilt der Grundsatz des Gutglaubens (Artikel 605 des Codico civil). Die rechtliche Wirksamkeit besteht auch, wenn keine Grundbucheintragung erfolgt ist, da sie nicht zwingend ist. Trotzdem sollten Sie einen Eintrag vornehmen lassen, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Worauf sollten Sie sonst noch achten?

Die Mehrheit der Makler ist kompetent und professionell. „Schwarze Schafe“ gibt es aber in jeder Branche. Beim Kauf einer Immobilie fließt meist viel Geld, außerdem benötigen Sie auch Vertrauen. Es gibt einige Punkte, die Sie schon vor dem Kauf des Hauses oder der Wohnung beachten sollten:

Korrekte Grundflächen
Grundflächen werden häufig nach überbauter Fläche angegeben. Ein Grundrissplan ist nicht immer vorhanden. Schauen Sie sich Ihre Wunschimmobilie gut an und achten Sie im Wesentlichen auf die sich auf dem Grundstück befindlichen Bauköprter, die sich dann auch im Kaufvertrag, Eigentumsregister und Kataster befinden sollten.

Wichtige Eckdaten rund um die Immobilie
Ein seriöser Makler wird mit Ihnen nicht nur das Objekt besichtigen, sondern Sie mit allen wichtigen Daten rund um die Immobilie versorgen. Denn einige Dokumente sind von großer Bedeutung, wenn man Eigentum kaufen, aber auch verkaufen möchte. Dazu gehört, wie bereits genannt, der Grundbucheintrag.  Hier sollte vor Allem geprüft werden, ob im Eigentumsregister Eintragungen vorhanden sind so wie: Lasten bzw. Schulden, Niessbrauchrechte, Wegerechte etc.

Materialien und Oberflächen
Bereits wenn Sie die Immobilie besichtigen, können sie die Ausstattung begutachten und prüfen. Erkundigen Sie sich beispielsweise über die Konstruktion des Hauses, Wandbeschaffenheit, ob die Elektrik sich auf dem neuesten Stand befindet, ob es Renovierungsstau bei den Sanitärarbeiten gibt, ob mögliche Feuchtigkeitschäden im Haus vorhanden sind, oder zu erwarten sind, ob es schon einmal Schwierigkeiten mit der Klärgrube gab. Ein guter Makler wird Ihnen helfen, auch hier alle notwendigen Fragen vorab zu stellen, so dass sich bei Ihnen ein sicheres Gefühl für das Objekt entwickelt.

Raumaufteilung
Haben Sie vor, das Objekt umzubauen oder individuell auszubauen, ist es empfehlenswert, wenn Sie vorher einen Statiker oder Architekten aufsuchen.

Bauliche Verordnungen
Informieren Sie sich darüber, dass das Gebäude rechtmäßig errichtet wurde, es keine Verletzung der Bauverordnung gibt oder ob Sie in nächster Zeit dazu verpflichtet sind, bauliche Veränderungen vorzunehmen. Gleichzeitig können Sie sich erkundigen, ob die von Ihnen geplanten Umbauarbeiten den vorliegenden Gesetzen entsprechen.

Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?

Beim Erwerb eines Objektes fallen neben dem Kaufpreis Kosten und Gebühren an. Die Gebühren für den Antrag einer N.I.E. (Indentifikationsnummer für Ausländer, gleichzeitig Steuernummer; Número de Indentifición de Extranjeros) sowie die Gebühren für die Eintragung im Gemeinderegister sind zu vernachlässigen. Ansonsten kommen derzeit dazu:

– 6,0 % Grunderwerbssteuer
– 1,0 % Notargebühren (ca.)
– 0,5 % Registergebühren (ca.)

Das sind zusammen ungefähr 7,5 % der eingetragenen Kaufsumme.
An Vermittlungsprovision fallen in der Regel 3,0%  der Realkaufsumme von beiden Parteien an.

Sicherlich fällt Ihnen noch die ein oder andere Frage ein, die bislang noch nicht oder nicht ausführlich genug beantwortet wurde. Dann kontaktieren Sie uns bitte  per Mail an moc.neilibomminnamllewobfsctd@ofni oder rufen uns einfach unter der Telefonnummer +34 922 46 28 74 an. Wir freuen uns darauf, Ihnen Ihren Traum von der Immobilie La Palma zu erfüllen.

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