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Grundstück kaufen auf La Palma

Nützliche Informationen rund um das Thema “Grundstück kaufen auf La Palma”

Sie wollen lieber ein Grundstück kaufen auf La Palma und darauf ein Haus bauen, dass ganz und gar Ihren individuellen Vorstellungen entspricht? Beim Kauf eines Grundstückes gilt im Prinzip das gleiche wie beim Hauskauf. Viele Tipps dazu finden Sie in der Rubrik „Hinweise Immobilienkauf“. Dennoch gibt es auch beim Grundstückskauf, auf dem gleich oder später ein Haus gebaut werden soll, ein paar Punkte zu beachten.

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Was ist zu beachten bei dem Kauf eines Grundstück?

Für den Grundstückskauf gelten viele Faktoren, die bereits in unseren Tipps zum Haus- oder Wohnungskauf genannt sind.

Bevor Sie den Kaufvertrag für das Grundstück unterzeichnen, sollte geprüft werden, ob die von Ihnen gewünschte Bebauung auf dem Grundstück auch zugelassen ist bzw. welche Auflagen Sie erfüllen müssen. In der Regel wird damit ein Architekt oder Bauunternehmer beauftragt, dies mit den Baubehörden zu klären.

Neubau oder Umbau?

Ein Neubau ist eine Alternative zum Hauskauf. Selbstverständlich, müssen ähnlich wie in Deutschland, etliche Gesetze und Bestimmungen eingehalten werden.

Einzelgewerk oder Komplettvergabe, vor und Nachteile?

Bei der Vergabe kommt es darauf an, ob Sie lieber einen Generalunternehmer beauftragen möchten, oder mit einem Architekten zusammen arbeiten wollen. Der Architekt Ihrer Wahl hat den Vorteil die Vergabe der einzelnen Gewerke zu steuern. Er analysiert die Preise und arbeitet eng mit den Behörden zusammen.  Der Bauunternehmer, der Ihnen einen pauschalen Preis fúr Ihr Gebäude anbietet weicht naturgemäss ungern von den einmal geschlossenen Vertragsbedingungen ab und es ist nur schwer einzuschätzen, wie sich die Kosten bei einer Veränderung entwickeln. Zudem müssten Sie im Vorfeld ein wirklich sehr gutes Gefühl und grosses Vertrauen zu dem jeweiligen Unternehmer mitbringen.

Ist es ratsam einen Bauvertrag abzuschliessen?

Bauverträge unterliegen ähnlichen Bedingungen, wie es in Deutschland üblich ist. Grundsätzlich sollte man, wenn man sich zu einem Vertrag mit einem Bauunternehmer entschließt, diesen Vertrag durch einen ansässigen Fachanwalt prüfen lassen.

Wie verhält es sich mit den Baugenehmigungen in der Wunschregion?

Ihr zuständiger Architekt erstellt ein Bauprojekt, welches den Behörden zur Prüfung eingereicht wird. Das erstellte Bauprojekt und das Vorliegen der Eigentumsurkunde über ein bebaubares Grundstück sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung. Erst wenn die Baugenehmigung erteilt wurde, kann mit der Bauphase begonnen werden. Wann die Baugenehmigung erteilt wird, lässt sich nicht in einem zeitlichen Rahmen darstellen, das ist sehr unterschiedlich.

Wie wird der Bauunternehmer bezahlt?

Üblicherweise wird der Gesamtpreis gedrittelt: Das erste Drittel erhält der Bauunternehmer quasi als Anzahlung vor Baubeginn. Daraufhin wird das Haus im Rohbau inklusive Dach gebaut.

Nimmt der Bauherr den Rohbau vor Ort ab, wird das zweite Drittel fällig. Das letzte Drittel wird dann bei Abnahme des Baus durch den Bauherrn gezahlt

Welche Aufgaben haben Bauleiter und Architekten?

In Spanien obliegt die Gebäudeplanung nicht allein dem Architekten. Der Aparejador – dessen Aufgaben, denen eines deutschen Bauingenieurs entsprechen – überwacht den Baufortschritt während der Bauphase. Die Bauabnahme muss von ihm unterzeichnet werden. Damit bestätigt der Aparejador, dass das Haus so gebaut wurde, wie vom Architekten vorgesehen. Danach wird die Bauabnahme vom Architekten unterzeichnet.

Garantien des Bauunternehmers?

Die Garantieansprüche richten sich natürlichem nach dem spanischen Recht. Der Bauunternehmer gewährt in der Regel

– 1 Jahr Garantie auf sichtbare Schäden,
– 3 Jahre Garantie auf Schäden, die die Bewohnbarkeit betreffen,
– 10 Jahre Garantie bei strukturellen Schäden.

Empfehlenswert ist es, dass die Garantieansprüche im Bauvertrag festgeschrieben werden.

Wie verhält es sich mit der Bauabnahme durch die Gemeinde?

Hat der Architekt den Bau abgenommen, folgt die Bauabnahme durch die Gemeinde. Ein Techniker der zuständigen Gemeinde prüft, ob der Bau den Baugenehmigungsvorgaben entsprechend ausgeführt wurde. Wird der Bau auch von dieser Seite abgenommen, dann erhalten Sie eine so genannte Bewohnbarkeitsbescheinigung. Diese ist sehr wichtig, denn nur damit wird Ihr Haus an die Grundversorgung – Strom, Wasser, Telefon, usw. – angeschlossen.

Was ist eine Bewohnbarkeitsbescheinigung und ist diese grundsätzlich erforderlich?

Die „Cedula de Habitabilidad“ ist eine wichtige Bescheinigung. Diese sagt quasi aus, dass Ihr neu gebautes Haus auch bewohnbar ist. Außerdem wird ihr Grundstück und Haus ohne Bewohnbarkeitsbescheinigung nicht an die Grundversorgung angeschlossen.

Häufig liegen die Anschlüsse für Strom, Wasser, Telefon, usw. nicht direkt am Grundstück. In der Regel folgt schon in der Vertragsphase mit einem Bauunternehmer ein Kostenvoranschlag für die Einrichtung der notwendigen Anschlüsse. Diese können jedoch erst mit der Cedula de Habitabilidad in Betrieb genommen werden.

Was ist zu beachten bei dem Stadtwasseranschluss, Wasseraktien und Mietwasser?

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung stellt sicher, das ihre Immobilie an die Grundversorgung angeschlossen wird. Das beinhaltet auch den Wasseranschluss. Grundsätzlich bestehen zwei Alternativen zur Trinkwasserversorgung: Eine über das öffentliche Wassernetz und eine über private Netze. Das sogenannte „Stadtwasser“ wird von der Gemeinde geliefert und nach Verbrauch abgerechnet. Das Wasser ist gechlort.

Mit einer sogenannten Wasseraktie werden private Wasserrechte gehandelt. Besitzt oder erwirbt man eine Wasseraktie, so erhält man eine festgelegte, ununterbrochene Wassermenge pro Zeiteinheit – beispielsweise 1 Liter pro Minute. Zusätzlich zu der Aktie sind Durchlaufsrechte, also die Rechte an den Wasserleitungen notwendig, damit das Wasser von der Quelle bis zu Ihrem Haus gelangt.

Wieviel Zeit sollte man für eine Baumassnahme einplanen?

Tranquilo, tranquilo – in Spanien und speziell auf La Palma gehen die Uhren etwas anders. Sei es die Terminvereinbarung mit Handwerkern, die Arbeit der Behörden – der Faktor Zeit wird hier eher nicht berücksichtigt. Es ist halt anders auf La Palma. Nicht schlechter, hier funktioniert auch alles gut, aber eben anders. Deshalb sollten Sie beim Bau eines eigenen Hauses die Zeitplanung nicht so eng setzen bzw. nicht so eng sehen.

Der Bau – welche Materialien, was ist zu beachten?

Das Fundament
Das Streifenfundament hat sich gegenüber einer Bodenplatte auf La Palma bewährt. Richtigerweise umläuft das Fundament das Haus unter den Außenwänden und ist mit dem Dach über die Ecksäulen verbunden.

Die Feuchtigkeitssperre
Äußerst wichtig beim Hausbau auf La Palma ist eine horizontale Feuchtigkeitssperre zwischen Fundament und Mauerwerk. Hier sollten Sie auf Qualität und gutes Material achten, damit aufsteigende Feuchtigkeit nicht in feuchten Wänden und Schimmelbildung mündet.

Wände bzw. Mauern
Vom spanischen Energiespargesetz sind 29 cm breite Ziegelsteine vorgeschrieben oder ein doppeltes Mauerwerk mit innerem Hohlraum. Welche verwendet werden, ist individuell unterschiedlich.

Putz
Für ein optimales Raumklima hat sich atmungsintensiver Putz bewährt. Er garantiert die Dichtigkeit der Wände und sorgt gleichzeitig für eine gute Durchlüftung der Räume.

Fussboden
Auf La Palma ist es Pflicht, den Estrich gegen Feuchtigkeit zu isolieren. Eine zusätzliche thermische Isolierung ist sehr empfehlenswert. Durch schwimmenden Estrich werden Temperaturwechsel nicht auf den Fußboden übertragen.

Innen- und Außenanstrich
Atmungsaktive Anstriche, sowohl im Innen- als auch Außenbereich, sorgen in Verbindung mit sogenannten transpirablen Putzen für ein optimales Raumklima.

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